Was kostet die reiserechtliche Beratung und
die Vertretung vor Gericht?
Rechtsanwälte arbeiten gegen Honorar. Nachfolgend ein kurzer Überblick über mögliche Kosten. Es gibt viele Situationen, in denen man fachkundigen rechtlichen Rat benötigt. Das Rechtanwaltshonorar sollte Sie nie von einer rechtlichen Beratung abhalten. Warum?
Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch ein Bundesgesetz, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Gebühren steigen in Abhängigkeit zum Gegenstandswert des Verfahrens (§§ 2, 13 RVG). Bei einer reiserechtlichen Erstberatung beträgt die Gebühr unabhängig vom Gegenstandswert nach § 13 RVG, VV 2102 höchstens 190,00 € zzgl. Schreibentgelte von höchstens 20,00 € und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei niedrigen Gegenstandswerten und Einzelfragen, etwa zur reiserechtlichen Minderung oder zu Fragen des Reisevertrages ist auf der Grundlage von 0,1 – 1,0 des Gebührenrahmens nach § 13 RVG, VV 2100,2101 für eine Beratung abzurechnen. Umfassend über das Gebührenrecht können Sie sich unter www.bundesrechtsanwaltskammer.de und dem Link zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) informieren.
Ein Vereinbarung über die Honorarhöhe oder ein Zeithonorar kann vertraglich geschlossen werden und ist insbesondere bei dauerhafter reiserechtlicher Beratungstätigkeit angezeigt. Bereits zu Beginn des Erstgesprächs sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt die Kosten der rechtlichen Beratung bzw. Vertretung in Ihrer Angelegenheit klären und ggf. schriftlich festlegen. Rechtsschutzversicherungen mit Vertragsrechtsschutz tragen für den Versicherungsnehmer zumeist die Kosten einer reiserechtlichen Beratung oder übernehmen die Kosten eines Prozesses. Den Umfang der Übernahme der Kosten einer reiserechtlichen Beratung klärt eine Anfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gewährt der Staat bei niedrigen Einkommen. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe durch einen Rechtsanwalt vor Gericht, während die Beratungshilfe bei außergerichtlicher Vertretung in Frage kommt. Ob Sie diese Hilfen erhalten, richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhält-nissen. Bringen Sie daher entsprechende Unterlagen zum Erstgespräch mit.
Sollten noch Fragen offen sein, so lassen Sie meiner Kanzlei Ihre individuelle Anfrage zukommen. Auf der Startseite können Sie direkten Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.