Das Reise- und Tourismusrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt
der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Harald Roth dar. Die
gerichtliche und außergerichtliche Rechtspraxis umfaßt
insbesondere folgende Gebiete:
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen im
• Weitere gesetzliche Regelungen wie:
- Montraeler Übereinkommen,
- Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Beförderung und Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr,
- Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen
können Sie über die homepage der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, deren Mitglied RA Roth ist, – www.dgfr.de – und dem dortigen Link „Gesetze/Verordnungen“ einsehen.
Die nachfolgenden Links enthalten weitere Informationen
zu diesem Rechtsgebiet.