Reise- und Tourismusrecht

 
 

Das Reise- und Tourismusrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Harald Roth dar. Die gerichtliche und außergerichtliche Rechtspraxis umfaßt insbesondere folgende Gebiete:

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen im

Reisevertragsrecht
ARB-Reisevertrag
Reisemängel
Minderung des Reisepreises
Kündigung des Reisevertrages
Schadensersatz im Reiserecht
Reiseprozess

Reisevermittler - Reisebüro

• Individualreise
Beförderungsrecht
Beherbergungsrecht

• Gesetzliche Regelungen (Auszüge)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-Info-VO)
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) – Warschauer Abkommen (WA)


• Weitere gesetzliche Regelungen wie:
- Montraeler Übereinkommen,
- Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Beförderung und   Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr,
- Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen
können Sie über die homepage der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, deren Mitglied RA Roth ist,  – www.dgfr.de – und dem dortigen Link „Gesetze/Verordnungen“ einsehen.


 
Die nachfolgenden Links enthalten weitere Informationen zu diesem Rechtsgebiet.  
 
   
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